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Es kam aus dem sächsischen Vogtland und sollte die deutsche Antwort aufs Saxofon sein. 1893 wurde das Oktavin patentiert, 1897 erlosch das Patent wieder.

Stichwort:
Das Oktavin
(2018)

Von Hans-Jürgen Schaal

Der krankhafte Nationalismus im 19. Jahrhundert machte auch vor Musikinstrumenten nicht Halt. Als Adolphe Sax in Frankreich mit seinen Erfindungen Erfolg hatte, brachte er damit viele Kollegen in Paris gegen sich auf – denn Sax war Belgier. Die französischen Instrumentenbauer scheuten nicht einmal davor zurück, Sax in Deutschland anzuschwärzen, indem sie an den dortigen Patriotismus appellierten. Adolphe Sax habe, so behaupteten sie, mit dem Saxofon ein deutsches Instrument kopiert, wahlweise die Basstuba oder das Bathyfon – was natürlich gelogen war. Doch wie auch immer: In Deutschland hatte das Saxofon ohnehin einen schweren Stand. Denn wenn etwas für französische Blaskapellen taugte, konnte es ja schwerlich deutscher Marschmusik genügen!

Irgendwann aber ließ sich das Saxofon einfach nicht mehr ignorieren. Der deutsche Nationalstolz jedoch verbot, in Frankreich anzuklopfen – ein deutsches Konkurrenzprodukt musste her! So entstanden die Clarina (1889), die Heckelfon-Klarinette (1907) und vor allem das Oktavin, das tatsächlich als „das deutsche Saxofon“ gefeiert wurde. Erfunden wurde diese „Schnabeloboe“ im sächsischen Vogtland, dem legendären Musikwinkel. Ein gewisser Julius Jehring soll sie 1881 in Adorf gebaut haben. Die Firma Oscar Adler & Co. im drei Kilometer entfernten Markneukirchen patentierte und vermarktete das Oktavin 1893. Es war das erste Patent für ein Blasinstrument aus dem Vogtland.

Der Patentantrag fürs Oktavin macht ganz deutlich: Die Vorgabe und der Maßstab waren das Saxofon. Wie das Saxofon soll das neue Instrument diesen besonderen Klang haben – zwischen Oboe und Klarinette, hornartig, kräftig, fürs Führungsspiel geeignet. Wie das Saxofon soll es beim Überblasen oktavieren – daher der Name „Oktavin“. Und wie das Saxofon soll es leicht erlernbar sein – ein ideales Zweitinstrument für Klarinettisten, Oboisten, Fagottisten, Flötisten. Interessant ist andererseits die Abgrenzung vom Saxofon. Das konservative deutsche Empfinden wehrte sich nämlich gegen die welschen Modernismen: den Metallkorpus und die Böhm-Grifftechnik. Das Oktavin, so heißt es im Patent, ist „aus Holz gebaut und mit der üblichen älteren Klappenanordnung der Oboe bzw. des Fagotts versehen“. Dadurch, so wird flott behauptet, unterscheide es sich „vorteilhaft vom Saxophon“.

Ein Blickfang jedenfalls war es, dieses „zweiröhrig verkürzte Holzblasinstrument“ namens Oktavin. Schwarzes Grenadillholz mit silberner Applikatur und silberner Stürze. Alle Tonlöcher sind an der Vorderseite des Instruments angebracht, es gibt kein Daumenloch. Wie beim Fagott macht das Rohr unten eine 180-Grad-Kurve, führt nach dem Knick wieder nach oben. Die Stürze befindet sich daher gleich neben dem klarinettenartigen Mundstück. Das Sopran-Instrument in Bb misst lediglich etwa 43 Zentimeter. Auch ein Oktavin in C wurde angeboten.

Eine Erfolgsgeschichte aber wurde das Oktavin nicht. Die Firma Adler ließ den Patentschutz schon nach vier Jahren auslaufen. Immerhin kündigte Julius Jehring, der Erfinder, 1904 noch ein Bass-Oktavin an, dessen Tonumfang bis zum Kontra-G hinabreichen sollte. Auch soll 1905 ein einröhriges Oktavin gebaut worden sein. Doch aus dem Ausland – vor allem den USA – wurde nicht das Oktavin, sondern fortgesetzt das Saxofon verlangt. 1901 begann die Firma Adler deshalb dann doch, die ersten deutschen Saxofone herzustellen. Als Modell diente ein französisches Tenorsaxofon von Gautrot-Marquet von 1889, das man sich ausgeliehen hatte. Schon 1907 sollen 20 Arbeiter bei Adler nur mit der Saxofonproduktion beschäftigt gewesen sein. Noch 1932 führte die Firma das Oktavin im Katalog, allerdings mehr als Kuriosität. Es sei, so heißt es dort, wegen seines Aussehens und seines Klangs „der Schlager im Orchester“.

© 2018, 2023 Hans-Jürgen Schaal


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